Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) führt drei Kategorien von beseitigungspflichtigem Material auf, die nach Gesundheitsgefährdung gestaffelt sind.
Material der Kategorie 1 hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen beispielsweise Tiere mit TSE/BSE, seuchenkranke Tiere, aber auch Heimtiere. Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere. Bitte beachten Sie, dass auch verendete Equiden (pferdeartige Tiere wie z.B. Esel, Pferde, Zebras) in diesen Bereich fallen und somit der behördlichen Beseitigungspflicht unterliegen. Im Kreis Mettmann wird die Tierkörperbeseitigung durch die SecAnim GmbH durchgeführt. Die SecAnim GmbH ist durch den Tierhalter zu beauftragen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen.
Die geringste Risikostufe hat Kategorie 3. Material dieser Kategorie beinhaltet Schlachtkörperteile, die keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen, aber beispielsweise aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt oder genussuntauglich sind, wie zum Beispiel der Pansen. Hierbei handelt es sich um Reste, die auf Schlachthöfen oder in Zerlegebetrieben anfallen und entweder nicht verwertet werden können oder dürfen.
Wenn Sie Tierkadaver oder tierische Nebenprodukte befördern, sammeln, lagern, verarbeiten oder nutzen möchten, benötigen Sie eine Registrierung/Zulassung gem. der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
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