Reisen mit Tieren & Tiertransporte
Um Tierseuchen vorzubeugen, wird die Ein- und Ausfuhr von Heim- und Nutztieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern in die EU überwacht. Wenn Sie ein Ursprungs- und Gesundheitszeugnis benötigen oder mit Ihrem Haustier verreisen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.
Zur Tierseuchenprophylaxe gehören auch die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Tieren und Tierprodukten sowie die damit verbundene Tierkennzeichnungspflicht.
Beim Transport von Nutztieren müssen besondere Bestimmungen beachtet werden. Wenn Sie Schlacht- und andere Lebendtiere ausführen möchten, brauchen Sie amtstierärztliche Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse. Diese Zeugnisse stellen wir für Sie aus.
Das Reisen von Heimtieren innerhalb der EU sowie die (Wieder-) Einreise von Heimtieren aus Drittländern in die EU werden durch internationales Recht geregelt. Näheres können Sie in unserem Merkblatt nachlesen. Ziel ist es, eine Einschleppung und Verbreitung der Tollwut, einer auf den Menschen übertragbaren, stets tödlich verlaufender Erkrankung, zu verhindern.
Natürlich müssen beim Tiertransport nicht nur die tierseuchenrechtlichen, sondern auch die tierschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Auch über diesen Themenbereich informieren wir Sie gerne.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
Merkblatt - Einfuhr von Hunden aus dem Ausland (PDF, 95 kB)
Merkblatt - Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb der EU (PDF, 138 kB)
Merkblatt - Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU (PDF, 116 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann