Überwachung der Berufe
Das Gesundheitsamt überwacht alle Personen und Einrichtungen, die im Gesundheitswesen tätig sind. So soll zum Schutz aller Patienten sichergestellt werden, dass nur solche Personen Heilberufe ausüben, die dazu berechtigt sind und eine anerkannte Ausbildung haben. Außerdem soll sich der Patient darauf verlassen können, dass eine "medizinische" Berufsbezeichnung nur derjenige führt, der im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist.
In folgenden Berufen sind wir im Rahmen der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse auch für die Erteilung der Berufserlaubnis (siehe interner Link unten) zuständig:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Hebamme und Entbindungspfleger
- Rettungsassistent
- Notfallsanitäter
- Rettungssanitäter
- Rettungshelfer
- Ergotherapeut
- Logopäde
- Orthoptist
- Diätassistent
- Physiotherapeut, Masseur und medizinischer Bademeister
- Podologe
- pharmazeutisch-technischer Assistent
- medizinisch-technischer Assistent
- Heilpraktiker
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann