Hilfen durch Hebammen
Wenn Sie schwanger sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe durch eine Hebamme. Sie betreut Sie während der Schwangerschaft, begleitet die Geburt und bietet Rückbildungsgymnastik an.
Die Kosten für Hausbesuche bis zur achten Woche nach der Geburt werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ambulant oder stationär in einer Klinik entbunden haben oder sich für eine Geburt bei Ihnen zu Hause entschieden haben.
Wenn Sie sich für die Hilfe einer Hebamme in der Nachsorge interessieren, bitten wir Sie, sich schon während der Schwangerschaft bei der Hebamme Ihrer Wahl zu melden, um sich zu informieren und Termine zu vereinbaren (ein Verzeichnis von Hebammen im Kreis Mettmann finden Sie unter den Publikationen).
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann