Fortbildung von Hebammen
Wir prüfen auch, ob Fortbildungen, die im Kreis Mettmann angeboten werden, den Qualitätskriterien entsprechen und erkennen diese an. Auch wenn geeignete Fortbildungen, die durch ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung angeboten werden, anerkannt werden sollen, sind wir zuständig. Bitte reichen Sie dazu den unten stehenden Vordruck ausgefüllt und alle weiteren vorhanden Unterlagen zu der Fortbildung (Flyer, Einladungen etc.) ein. Die Zertifizierung von Hebammenfortbildungen ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen, insbesondere zu Fortbildungsangeboten, finden Sie unter den unten stehenden Links.
Achtung: Bis zum 31.03.2024 ist das Kreisgesundheitsamt Mettmann wie bisher für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann