Ambulante Pflege
Bei der schriftlichen Anmeldung teilen Sie bitte unter Angabe ihrer Kontaktdaten mit, ab wann und wo Sie tätig werden wollen und ob eine gebührenpflichtige Anmeldebestätigung gewünscht ist, die auch zur Vorlage bei der Krankenkasse dient.
Bitte benennen Sie uns darin auch den organisatorischen und den pflegerischen sowie stellvertretenden pflegerischen Leiter. Vom Pflegedienstleiter und stellvertretenden Pflegedienstleiter muss jeweils ein Nachweis der Staatsangehörigkeit und eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde vorgelegt werden. Sollte der organisatorische Leiter in einem Heilberuf ausgebildet sein, ist auch darüber ein beglaubigter Nachweis vorzulegen. Zudem benötigen wir einen Nachweis der Staatsangehörigkeit.
Außerdem füllen bitte alle Personen, von denen ein Nachweis der Staatsangehörigkeit eingereicht wird, die unten stehende Einverständniserklärung aus. Bitte reichen Sie diese auch mit ein.
Für die bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiter reichen Sie bitte ebenfalls beglaubigte Kopien der Berufsurkunden ein.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie von uns, wenn gewünscht, eine Anmeldebestätigung.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann