Wiederzulassungsrichtlinie
Treten ansteckende Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Heimen auf, dürfen die Betroffenen nach ihrer Erkrankung nur dann die Einrichtung wieder besuchen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu der „Wiederzulassungsrichtlinie“ erhalten Sie hier.
Welche dies im Einzelnen sind, ist der Wiederzulassungsrichtlinie, die das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin entwickelt hat, zu entnehmen. Sie benennt sowohl die Vorgaben für die erkrankten Personen, wie auch deren Kontaktpersonen. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende der Seite.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!