Krankheiten melden
Als ärztliches Fachpersonal, verantwortliche Arbeitskraft eines Krankenhauses oder medizinischen Labors, aber auch als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung sind Sie verpflichtet, uns meldepflichtige Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen mitzuteilen.
Als ärztliches Fachpersonal, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, zuständige Arbeitskraft eines Krankenhauses oder eines medizinischen Labors, aber auch als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung (beispielsweise Schule, Kinder-Tageseinrichtung, Altenheim) ist es Ihre Pflicht, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn jemand an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist. Dies gilt auch, wenn Sie einen Befall mit Kopfläusen feststellen.
Entsprechende Meldebögen können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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