Affenpocken
Virus
Seit Mai 2022 treten auch in Deutschland Krankheitsfälle von Affenpocken auf.
Das Kreisgesundheitsamt Mettmann möchte Sie nachstehend über das Virus, dessen Symptome sowie die Infektionswege informieren.
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AIDS-Beratung
AIDS-Beratung
In den Gesundheitsämtern des Kreises Mettmann (Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert) können Sie nach telefonischer Terminvereinbarung anonym und kostenlos einen HIV-Antikörpertest nach ärztlicher Beratung und Blutentnahme durchführen.
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Coronavirus
Virus
Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus finden Sie auf unserer Sonderseite: https://www.kreis-mettmann-corona.de/
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Infektionskrankheiten
Immer mehr HI-Viren überschwemmen den Körper
Urheber: lifepr, © 2009 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Urheber: lifepr, © 2009 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, Sie durch präventive und überwachende Maßnahmen vor Infektionskrankheiten zu schützen. Informationen zu den Maßnahmen und Angeboten erhalten Sie hier.
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Krankheiten melden
Krankheiten melden
Als ärztliches Fachpersonal, verantwortliche Arbeitskraft eines Krankenhauses oder medizinischen Labors, aber auch als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung sind Sie verpflichtet, uns meldepflichtige Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen mitzuteilen.
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Masernschutzgesetz
Impfung hilft
Ab dem 1. März 2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Nützliche Links finden Sie hier.
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MRE - Multiresistente Erreger
Kommunale Offensive METtmann contra Multi Resistente Erreger
Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, können einige Keime für den Menschen sehr gefährlich werden. Das Netzwerk KOMET MRE (Kommunale Offensive METtmann contra MultiResistente Erreger) hat zum Ziel, die Weiterverbreitung multiresistenter Erreger einzugrenzen und einheitliche Standards im Umgang mit betroffenen Patientinnen und Patienten zu erreichen
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Tuberkulose
Praxisleitfaden Tuberkulose
Wenn Sie an Tuberkulose erkrankt sind, muss uns dies von dem für Sie zuständigen Labor oder ärztlichem Fachpersonal mitgeteilt werden. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, ermitteln Ihre Kontaktpersonen und bieten Beratungen und Untersuchungen an.
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Wiederzulassungsrichtlinie
Treten ansteckende Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Heimen auf, dürfen die Betroffenen nach ihrer Erkrankung nur dann die Einrichtung wieder besuchen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu der „Wiederzulassungsrichtlinie“ erhalten Sie hier.
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