Sprengstoffangelegenheiten
Während des Lockdowns sind die Dienststellen der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Daher können Anträge nicht mehr persönlich entgegen genommen werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung, ob eine postalische Übersendung möglich ist, an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, wird eine bevorzugte Terminvergabe geprüft. Danke für Ihr Verständnis!
Wenn Sie im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese erwerben wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Gefragt ist eine solche Erlaubnis vorwiegend im sportlichen oder jagdlichen Schießen oder zur Brauchtumspflege und damit von Personen, die als
- Wiederlader von Patronenhülsen,
- Vorderladerschützen oder
- Böllerschützen
aktiv werden wollen.
Bevor Sie die Erlaubnis beantragen, müssen Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese können Sie bei uns beantragen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs anmelden. Im Anschluss an den Lehrgang erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung ein Fachkundezeugnis.
Wenn Sie danach erstmalig die Erlaubnis zum Umgang oder Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen, benötigen wir von Ihnen
- den ausgefüllten Antragsvordruck,
- einen Bedürfnisnachweis,
- ein Fachkundezeugnis und
- den ausgefüllten Fragebogen zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver.
Wenn Sie eine Erlaubnis verlängern möchten, benötigen wir neben dem ausgefüllten Antragsvordruck, dem Bedürfnisnachweis und dem ausgefüllten Fragebogen zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver außerdem Ihr Erlaubnisheft.
Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt oder verlängert.
In regelmäßigen Abständen führen wir Kontrollen der Lagerstätten durch.
Für Ihren Antrag müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gebühren
Die Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sehen für die einzelnen Verwaltungsleistungen folgende Gebühren vor:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zwischen 70 und 290 €
- Erlaubniserteilung zwischen 80 und 400 €
- Erlaubnisverlängerung zwischen 70 und 290 €
- Ausstellung einer Ersatzerlaubnis nach Verlust: 130 € zzgl. Bekanntmachungskosten
- Wesentliche Änderung einer Erlaubnis: 40 €
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 82 kB)
Bescheinigung zum Nachweis eines Bedürfnisses, bzw. erweiterten Bedürfnisses (PDF, 135 kB)
Fragebogen zur Aufbewahrung kleiner Mengen Treibladungspulver (PDF, 157 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann