Einbürgerung
Wichtiger Hinweis:
Die geplanten Änderungen für die Voraussetzungen der Einbürgerung (dreijähriger Aufenthalt, Hinnahme von Mehrstaatigkeit usw.) gelten bislang nicht! Zur Zeit können wir Ihnen auch nicht mitteilen, wann diese Änderungen umgesetzt werden oder in Kraft treten. Hierfür muss zunächst das aktuell gültige Gesetz (Staatsangehörigkeitsgesetz) geändert werden. Sobald die Änderungen gültig sind, informieren wir Sie ausführlich an dieser Stelle. Bis dahin bitten wir von weiteren Anfragen abzusehen!
Corona Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation sind weiterhin persönliche Vorsprachen nur mit Termin und nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Beratungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband können ebenfalls nur telefonisch und aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich mit der/dem Betroffenen persönlich erfolgen.
Ebenso erteilen wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft über die Möglichkeiten der Antragstellung. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wir als Einbürgerungsstelle prüfen die Voraussetzungen und entscheiden über den Antrag.
In jedem Fall müssen Sie die Einbürgerung beantragen. Termine hierzu beantragen Sie bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und an uns zur Entscheidung weitergeleitet.
Bürgerinnen und Bürger aus Ratingen und Velbert wenden Sich mit Ihrem Wunsch der Antragstellung bitte per Mail an eb-termin@kreis-mettmann.de.
Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsvordruck
- Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person
- ein aktuelles Lichtbild von jeder einzubürgernden Person ab dem 14. Lebensjahr
- Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteil/e)
- Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest)
- handschriftlicher Lebenslauf
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten
- gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge, sowie vier Versetzungszeugnisse oder Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind
Die Gebühr für eine Einbürgerung pro erwachsene Person beträgt 255 Euro. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen beträgt die Gebühr 51 Euro.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Einbürgerung nach §8 StAG (PDF, 15 kB)
Einbürgerung nach §9 StAG (PDF, 16 kB)
Einbürgerung nach §10 StAG (PDF, 15 kB)
Erklärung Freizügigkeit und regelmäßiger Aufenthalt (PDF, 11 kB)
Erklärung Nachweise Identität (PDF, 13 kB)
Erklärung Strafe II (PDF, 53 kB)
Merkblatt Erhebung eines Gebührenvorschusses bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit (PDF, 13 kB)
Einwilligungerkärung zur Datenerhebung nach dem SGB X (PDF, 23 kB)
Publikationen
Link extern
Integrationsportal des Kreises Mettmann
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bürgerbüro Erkrath, Alt-Erkrath
Bürgerbüro Haan
Bürgerbüro Heiligenhaus
Bürgerbüro Hilden
Bürgerbüro Langenfeld
Standesamt Mettmann
Bürgerbüro Monheim am Rhein
Bürgerbüro Ratingen
Bürgerbüro Velbert
Bürgerbüro Wülfrath
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann