Aktuelles
Aktuelle Informationen für Ausländerinnen und Ausländer die ihren Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, oder sich mit Visum im Kreis Mettmann aufhalten, finden Sie hier.
Die aktuelle Situation
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der Corona-Pandemie sind Vorsprachen im Ausländeramt zurzeit nur nach Terminvereinbarung möglich. Termine werden in der Regel erst nach der abschließenden Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbart. Sie erhalten unaufgefordert einen Termin per Post zugesandt.
Das Ausländeramt ist bemüht, seinen Kundinnen und Kunden trotz der Einschränkungen durch das Virus einen guten Service zu bieten.
Die Mitarbeitenden des Ausländeramtes sind weiterhin für Sie da, wenn Sie ein dringendes und unaufschiebbares Anliegen haben. Bitte sehen Sie in allen anderen Fällen möglichst von Terminanfragen ab.
Aufgrund der geschilderten Situation wird zudem darum gebeten, Antragsformulare und Unterlagen vorzugsweise per Post oder per E-Mail zu übersenden. Eine persönliche Abgabe von Anträgen und Unterlagen ist nicht möglich.
Das Ausländeramt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens und bittet, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Nach fristgerechter Antragsstellung wird grundsätzlich eine vorläufige Bescheinigung über das Fortbestehen des Aufenthaltstitels an Sie versandt. Für den Fall, dass Sie keine Bescheinigung erhalten haben, jedoch eine Bescheinigung benötigen, verweise ich auf die untenstehenden Kontaktdaten.
Bitte machen Sie sich keine Sorgen, wenn Ihre Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist. Grundsätzlich wird auch in einem solchen Fall eine entsprechende Bescheinigung an Sie versandt. Für den Fall, dass Sie keine Bescheinigung erhalten haben oder auch diese bereits abgelaufen ist, verweise ich auf die untenstehenden Kontaktdaten.
Die Telefonleitungen des Ausländeramtes sind wegen der hohen Anzahl an Nachfragen beim Gesundheitsamt zurzeit überlastet.
Sollten Sie ein dringendes und unaufschiebbares Anliegen mit dem Ausländeramt klären müssen, nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten und wenden Sie sich am besten per E-Mail an das Ausländeramt:
Visaangelegenheiten
ksc@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-1616
Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
33-1-termin@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2414
Aufenthaltstitel / Niederlassungserlaubnis, Fiktionsbescheinigungen
für Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Velbert, Wülfrath:
aufenthalt1@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2424
für Haan, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R., Ratingen:
aufenthalt2@kreis-mettmann.de
Tel. 02104 99-2425
Um Ihre Anfragen bearbeiten zu können, benötigen wir
- Ihren Namen,
- Ihren Vornamen,
- Ihr Geburtsdatum und
- den Grund Ihrer E-Mail.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mein Dokument ist abgelaufen, oder läuft ab
- Aufenthaltserlaubnis
vor Kurzem abgelaufen ist und die fristgerecht einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, erhalten ein Schreiben von der Ausländerbehörde.
Mit diesem Schreiben wird bestätigt, dass das abgelaufene Dokument bis zu dem im Schreiben vermerkten Datum seine Gültigkeit behält. Dieses Schreiben muss zusammen mit dem abgelaufenen Dokument mitgeführt werden.
Ausländerinnen und Ausländer, deren
- Fiktionsbescheinigung,
- Aufenthaltsgestattung oder
- Duldung
vor Kurzem abgelaufen ist oder zeitnah abläuft, erhalten ebenfalls ein Schreiben von der Ausländerbehörde.
Mit diesem Schreiben wird bestätigt, dass das abgelaufene Dokument bis zu dem im Schreiben vermerkten Datum seine Gültigkeit behält. Dieses Schreiben muss zusammen mit dem abgelaufenen Dokument mitgeführt werden.
Für den Fall, dass Sie keine Bescheinigung erhalten haben, diese bereits abgelaufen ist oder Sie ein anderes dringendes Anliegen haben, stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Aushändigung neuer Dokumente
Die Aushändigung neuer elektronischer Aufenthaltstitel, Reiseausweise und weiterer Personaldokumenten ist zurzeit leider nicht möglich. Das Ausländeramt informiert Sie unaufgefordert schriftlich, wann Sie Ihr Dokument im neuen Jahr abholen können.
Mit Schengen-Visum
Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem Schengen-Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, sich bereits 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten und nachweislich nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, beantragen bitte schriftlich (Anschreiben per Post oder per E-Mail) eine Verlängerung des Visums.
Erlaubt ohne Visum
Ausländerinnen und Ausländer, die sich erlaubt ohne Visum im Kreis Mettmann aufhalten, wenden sich bitte ebenfalls schriftlich an das Ausländeramt (Anschreiben per Post oder per E-Mail).
Visaangelegenheiten
ksc@kreis-mettmann.de
02104 99-1616