Haushaltsnahe Dienstleistungen/ Unterstützung im Alltag
Die Broschüre „Haushaltsnahe Dienstleistungen im Kreis Mettmann“ wird seit 2010 herausgegeben und jährlich aktualisiert. In der vorliegenden Online-Fassung sind neben den Anbietern von haushaltsnahen Dienstleistungen auch Dienstleistende gelistet, die Angebote zur Unterstützung im Alltag für Sie bereit halten. Da diese Leistungen gegebenenfalls von der Pflegekasse übernommen werden, sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag in der vorliegenden Broschüre jeweils zuerst aufgeführt und besonders gekennzeichnet.
Damit Sie sich die Einleitung der Broschüre übersetzen lassen können, haben wir diese unten verlinkt.
Der genaue Unterschied zwischen „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ und „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ lässt sich wie folgt beschreiben:
Was sind "Haushaltsnahe Dienstleistungen"?
Die sogenannten "Haushaltsnahen Dienstleistungen" setzen bereits im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit an und erleichtern Ihnen den Alltag rund um die selbständige Haushaltsführung. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden immer häufiger in Anspruch genommen, um zeitliche und persönliche Freiräume zu schaffen und die Lebensqualität zu steigern.
Diese Leistungen können in einem bestimmten Rahmen steuerlich geltend gemacht, jedoch nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Was sind "Angebote zur Unterstützung im Alltag"?
Seit 2017 gewährt die Pflegekasse allen Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz, einen Entlastungsbetrag. Dieser darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten. Es können damit sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" bezahlt werden. Diese sind für die Pflege zu Hause gedacht und in die drei Bereich "Betreuungsangebote", "Angebote zur Entlastung im Alltag" und "Angebote zur Entlastung von Pflegenden" unterteilt.
Da die Höhe der Ihnen hierfür zustehenden Leistung der Pflegekasse unter anderem von Ihrem persönlichen Bedarf und Ihren Wünschen abhängig ist, wenden Sie sich bitte vor Inanspruchnahme des Unterstützungsangebots an Ihre Pflegekasse. Diese wird Sie gerne beraten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
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