Förderung von Pflegeeinrichtungen
Die Bevölkerung des Kreises Mettmann wird infolge des demographischen Wandels nicht nur schrumpfen, auch die Altersstruktur wird sich verändern.
Die Zahl der älteren Bürger wird wachsen, während die Zahl der jüngeren Menschen zurückgehen wird. Die Auswirkungen auf die Versorgungssituation sind klar.
In Zukunft wird die Nachfrage nach Angeboten für Senioren sowie pflegebedürftige Menschen deutlich steigen. Daher bieten wir eine Vielzahl Hilfs- und Pflegeangebote für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.
Wir unterstützen ambulante Pflegeeinrichtungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, sowie vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen.
Details zu den Voraussetzungen und den rechtlichen Hintergründen entnehmen sie bitte der unten eingestellten Publikation "Ambulante Pflegedienste..."
Für die Antragsvordrucke und/oder wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Anlage zum Antrag auf bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege (XLSX, 12 kB)
Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach §12 Alten- und Pflegegesetz NRW (PDF, 101 kB)
Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale - Berechnung und Testat zum Antrag für ausschließlich stundenweise Abrechnung 2020 (PDF, 124 kB)
Anlage 1 zum Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale - Berechnung und Testat zum Antrag (PDF, 118 kB)
Verzichtserklärung als Anlage zur Berechnung und Testat (PDF, 80 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann