Gewerbliche Personenbeförderung
Wenn Sie ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung eröffnen möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Wie Sie den entsprechenden Antrag stellen und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:
- Eigenkapitalbescheinigung, ausgestellt und unterschrieben von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank. Den entsprechenden Vordruck senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Sie benötigen für Ihr erstes Fahrzeug 2.250 Euro und für jedes weitere Fahrzeug jeweils 1.250 Euro.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes und der Stadtkasse Ihres Wohnorts.
- Bei bereits bestehender Selbständigkeit: Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter.
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „O“ sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden. Die Beantragung des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich.
Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert durchschnittlich fünf Wochen. Anschließend benachrichtigen wir Sie unaufgefordert über das Ergebnis unserer Prüfung.
Kosten:
60 Euro für eine Mietwagenkonzession
150 Euro für eine Taxikonzession
Taxikonzession
Taxikonzessionen sind nicht frei verfügbar. Wenn Sie Interesse daran haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir teilen Ihnen dann mit, ob Taxikonzessionen für Sie frei sind.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr