»KIM« Kommunales Integrationsmanagement
Durch die Einführung des KIM ist es möglich, (Neu)- Zugewanderten, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind, ein passgenaues Angebot zu machen, um Ihre Integration zu erleichtern.
Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) wird durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) gefördert und ist an das Kreisintegrationszentrum angesiedelt. Ziel ist es, die inter- und intrakommunale Zusammenarbeit im Integrationsbereich zu fördern und damit Bruchstellen in der Integrationskette zwischen den relevanten Institutionen und Angeboten zu vermeiden. Gerade in den Phasen des Rechtskreiswechsels ist ein lückenloser Übergang für Neuzugewanderte wichtig.
Das „KIM“ besteht aus drei Bausteinen:
Strategischer Overhead
Als zentrale Koordinierungsstelle übernehmen wir die strategische Steuerung und die Koordinierung des Gesamtprozesses zur Etablierung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). Dazu gehört die Begleitung der Lenkungsgruppe und der sich entwickelnden Projektgruppen in den kreisangehörigen Städten.
Außerdem schaffen wir die organisatorischen Grundlagen der gemeinsamen Arbeit, moderieren die Prozesse, analysieren die Schnittstellen und entwickeln Kooperations-vereinbarungen zwischen den Ämtern und den zivilgesellschaftlichen Akteuren.
Auf Basis einer gemeinsamen Analyse sollen die vorhandenen Angebots- und Kooperationsstrukturen sowie Integrations- und Hilfeprozesse im Kreis Mettmann weiter-entwickelt werden.
Des Weiteren sind wir als Strategischer Overhead für die fachliche Anleitung des Case Managements, das die Beratungen durchführt, zuständig. Die Erfahrungen des Case Managements tragen wir in die Lenkungsgruppe und die Begleitgremien.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
Case Management
In den zehn kreisangehörigen Städten ist das Case Management vertreten. Wir als Case Manager_innen sind Beratende und haben zum Ziel, die Teilnehmenden/ (Neu)- Zugewanderten ganzheitlich, individuell und langfristig in Ihrem Integrationsprozess zu begleiten.
Hierfür werden die Bedarfslagen der (Neu)-Zugewanderten erfasst, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement waren. Je nach Lebenslage bestehen für diese unterschiedliche Herausforderungen, die hintereinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen, wie beispielsweise ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Bildung und Arbeit, Wohnen oder Gesundheit. Im Rahmen einer individuellen Begleitung wird gemeinsam an der Stabilisierung der Lebenssituation und an dem Weg in die Selbstständigkeit/ Integration gearbeitet.
Die Kontaktdaten der Case-Manager_innen finden Sie unten bei den Publikationen.
Förderung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
In dem Förderbaustein 3 des Kommunalen Integrationsmanagements stellt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Mittel für zusätzliche Personalstellen zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen bereit. Ziel ist es, die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zuständigen kommunalen Behörden zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der Integrationsverwaltung zu fördern.
Wir setzen die Mittel zur Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach § 25a und § 25b AufenthG und Förderung der Einbürgerungen gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen ein. Mit den zusätzlichen Personalstellen
können wir Einbürgerungsverfahren weiter optimieren mit der Zielsetzung der weiteren Erhöhung der Einbürgerungszahlen für den Kreis Mettmann.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
Frau Wendorff
AusländeramtDüsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann



Frau Clarke
AusländeramtDüsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann



Frau Laflör
Einbürgerung, Staatsan-gehörigkeitsangelegenheitenRechts- und Ordnungsamt
Verwaltungsgebäude 1
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann





Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontakte. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
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Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann