Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und auch die Neuerteilung für Bestandsanlagen ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr beträgt 200 € und richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Gewässerbenutzung. Dieser Wert wird nach Anhang 5 zur Tarifstelle 4.3.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen berechnet.