Netzwerkärzte KOMET MRE
Hier finden Sie als ärztliches Fachpersonal die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA, den Antragsvordruck auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen der MRSA-Behandlung und den Antrag auf Aufnahme in unser Netzwerk.
Für die Ausführung und Abrechnung von MRSA-Leistungen benötigt ärztliches Fachpersonal eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Genehmigungsverfahren finden Sie in der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA).
Die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA sowie den Vordruck der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein für den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) finden Sie auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung.
Einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Netzwerk KOMET MRE stellen Sie bei Interesse bitte an das Kreisgesundheitsamt.