Seit 01.01.2021 gilt für das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und dem Austrittsabkommen eine neue Rechtsstellung für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen.
Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige erhalten ein neues Aufenthaltsdokument, das sogenannte „Aufenthaltsdokument-GB“. Hierfür ist der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Die Ausländerbehörde prüft, ob Rechte nach dem Austrittsabkommen beziehungsweise dem Freizügigkeitsgesetz vorliegen. Aufenthaltsdokumente nach alter Rechtslage müssen ebenfalls durch das „Aufenthaltsdokument-GB“ ersetzt werden.