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Gutachten "Revitalisierung von Bestandsgebieten"

Handlungsempfehlungen für einen ressourcenschonenden Umgang mit Industrie- und Gewerbeflächen liegen vor.

Für die Kommunen im Kreis Mettmann wird es immer schwieriger neue Gewerbeflächen außerhalb ihres Siedlungsgebietes auszuweisen, da übergeordnete Vorgaben des Regionalplans Neuausweisungen im Freiraum erschweren oder sogar verhindern. Zudem sind die Städte verpflichtet, mit dem knappen Gut Boden ressourcenschonend umzugehen. Auf der anderen Seite braucht es Platz und attraktive Gewerbegebiete, um Unternehmen am Standort zu halten und neue Betriebe anzusiedeln. Eine Quadratur des Kreises für die Kommunen, so scheint es.

Vor diesem Hintergrund hatten der Kreis und die IHK Düsseldorf gemeinsam ein Gutachten bei dem Hamburger Beratungsunternehmen für Immobilienwirtschaft und Regionalökonomie Georg Consulting mit dem Ziel in Auftrag gegeben, zukunftsorientierte Handlungsempfehlungen für ältere Gewerbe- und Industriegebiete zu erarbeiten. Diese Empfehlungen sollen Kommunen in die Lage versetzen, untergenutztes Flächenpotenzial so zu ertüchtigen, dass diese Flächen marktfähig werden.

Der Kreis Mettmann und die IHK werden zusammen mit den Kommunen der Pilotgebiete ausloten, welche der Handlungsempfehlungen wie umgesetzt werden können.

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