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Nur durch die Einhaltung der allgemeinen und spezifischen Regelungen kann der Schutz der Verbraucher gewährleistet und zugleich durch die Qualitätsanforderungen und den Täuschungsschutz der faire Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten gesichert werden.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern und Ihnen einen ersten Überblick zu geben, können Sie sich hier mit Hilfe umfangreicher Merkblätter zu den allgemeinen und betrieblichen Anforderungen und darüber hinaus zu einzelnen Produkten informieren. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie als Lebensmittelunternehmer selbst dafür verantwortlich sind, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, bei der zuständigen Behörde (dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreise oder der Stadt) zwecks Registrierung melden (Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene). Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.

Einen Meldebogen finden Sie unter “Antrag - Registrierung von Lebensmittelbetrieben gem. Art 6 VO (EG) 852_2004“.