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Hunde in der freien Landschaft

Freilaufende Hunde führen in der freien Landschaft immer wieder zu einer Beunruhigung der dort lebenden Tierwelt. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Naturschutzgebiete im Kreis Mettmann eine Anleinpflicht gilt.

Nicht nur heimisches Wild wird durch freilaufende Hunde verstärkt gestresst. Auch bodenbrütende Vögel werden beim Brüten gestört und Jungvögel können vertrieben werden, wenn Hunde unkontrolliert abseits von Wegen herumstöbern.

Das Stöbern von Hunden in der freien Landschaft schadet aber nicht nur der heimischen Tierwelt. Die großen und kleinen Hinterlassenschaften von Hunden sind auch ein Ärgernis für unsere Landwirte als Produzenten von Lebens- und Futtermitteln. Wer möchte schon gerne Gemüse essen, auf dem sich vorher Hunde "erleichtert" haben? Auch verunreinigtes Heu kann zum Beispiel nicht mehr als Tierfutter verwertet werden.

Daher tragen Sie bitte beim "Gassi gehen" in Wiesengebieten, auf bestellten Feldern, im Wald und an Waldrändern aus Rücksicht auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt dafür Sorge, dass Ihr Hund immer auf den Wegen bleibt.

In einigen Naturschutzgebieten des Kreises Mettmann besteht eine Anleinpflicht für Hunde. Ein Verstoß dagegen wäre ordnungswidrig. In welchen Gebieten die Anleinpflicht gilt, können Sie der “Übersichtskarte der Naturschutzgebiete mit Hundeanleinpflicht im Kreis Mettmann“ und den weiteren unter "Publikationen" zum Download angebotenen Karten entnehmen.