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Fischerei und Jagd - Allgemeines

Ob als Beruf oder Hobby – für das Fischen und Jagen gelten in Deutschland besondere Gesetze. Welche Erlaubnisse Sie für die Jagd und die Fischerei benötigen und welche Rechte, aber auch Pflichten Sie damit haben, erfahren Sie hier.

In Deutschland sind Jagd- und Fischereirechte untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden. Die einzelnen Rechtsvorschriften regeln im Detail, wer, wo, wie und wann Tiere jagen oder fischen darf.

Es geht allerdings nicht einfach nur darum, der Natur Wildtiere und Fische zu entnehmen. Die jagd- und fischereiausübungsberechtigten Personen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße und nachhaltige Hege der Jagdbezirke und Gewässer. Es sollen der Natur so viele Wildtiere und Fische entnommen werden wie nötig ist, um einen gesunden, heimischen und artenreichen Bestand zu erhalten und zu pflegen.

Für fischereiliche Fragestellungen können Sie den Fischereiberatenden hier per E-Mail anschreiben.

Die Aufgaben des Fischereiberatenden erstrecken sich insbesondere auf folgende im Landesfischereigesetz geregelten Gebiete:

  • die Hege und das Aussetzen von Fischen zur Erhaltung eines dem Gewässer angemessenen Fischbestandes,
  • die Gestaltung und Abrundung der gemeinschaftlichen Fischereibezirke,
  • die Genehmigung für den Abschluss und die Änderung von Fischereipachtverträgen,
  • die Anordnung über die Zahl der abzuschließenden Fischereierlaubnisverträge,
  • die Festlegung des Zugangsweges zum Gewässer,
  • einzelne Bestimmungen zum Schutz der Fischerei,
  • die Genehmigung fischereilicher Veranstaltungen, das Verbot von Wettfischen.