Inhalt

Hochwasserschutz

Zahlreiche Hochwasserereignisse der letzten Jahre und Jahrzehnte sowie der voranschreitende Klimawandel machen deutlich, wie wichtig vorsorgender Hochwasserschutz ist. Zum vorsorgenden Hochwasserschutz gehören neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auch Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts und der weitergehenden Hochwasservorsorge. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist hierbei ein besonders wichtiger Baustein.

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Grundlage für die Festsetzung ist ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Einen Überblick zu den aktuellen Festsetzungsverfahren im Regierungsbezirk Düsseldorf finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.

Warum werden Überschwemmungsgebiete festgesetzt?

Überschwemmungsgebiete werden festgelegt, um

  • Anwohnende über Hochwassergefährdung zu informieren und Vorsorge zu ermöglichen,
  • weitere Bebauung/Sachwerte in Überschwemmungsgebieten zu vermeiden oder hochwasserangepasste Bauweise zu regeln,
  • Umweltschäden durch wassergefährdende Stoffe bei Überschwemmungen zu verhindern,
  • Wasserrückhalteflächen zu sichern (Retention).

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften.
Nicht erlaubt sind

  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  • die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland, die Umwandlung von Auenwald in eine andere Nutzungsart,
  • die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen.

Für die nachstehend genannten Gewässer im Kreis Mettmann hat die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde Überschwemmungsgebiete festgesetzt (in Klammern sind die jeweils betroffenen Städte genannt):

  • Anger (Heiligenhaus, Ratingen, Wülfrath)
  • Itter (Haan, Hilden)
  • Südliche/ungeteilte Düssel und Nebengewässer (Erkrath, Haan Hilden, Mettmann, Wülfrath)
  • Schwarzbach (Mettmann, Ratingen)
  • Deilbach und Hardenberger Bach (Velbert)
  • Dickelsbach (Ratingen)
  • Rinderbach (Heiligenhaus, Velbert)
  • Rhein (Monheim am Rhein)
  • Galkhausener Bach (Langenfeld)

Die Ordnungsbehördlichen Verordnungen zu diesen Festsetzungen können Sie den weiter untenstehenden Publikationen der Bezirksregierung Düsseldorf entnehmen. Die Karten zu den Überschwemmungsgebieten sowie den Verordnungstext und den Erläuterungsbericht können Sie ebenfalls auf der unter den externen Links angegebenen Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen. Weitere Informationen zum Thema Überschwemmungsgebiete finden Sie auch in der Broschüre »Vorsicht Hochwasser!«.

EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Für bestimmte Gewässerabschnitte, die als Risikogebiete eingestuft wurden, werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Mit diesen Karten liegen dann die erforderlichen Grundlagen für die weitere Risikomanagementplanung vor.

Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. (Beispiel Hilden HQ Extrem)

Die Hochwasserrisikokarten informieren darüber, ob Wohn- oder Schutzgebiete betroffen sein können, Kulturobjekte gefährdet sind und wo Gefahrenquellen durch z.B. Industrieanlagen vorliegen. (Beispiel Hilden HQ Extrem)

Betrachtet werden Regen-/Abflussereignisse mit hoher, mittlerer und geringer Wahrscheinlichkeit (HQhäufig, HQ100, HQextrem).

Die Karten bieten wichtige Informationen für Bauleitplanung, Raumplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmal- und Katastrophenschutz. Aber auch Sie können die Karten nutzen, um die ermittelten Risiken für Ihr Eigentum einzusehen und zu minimieren. Die Karten werden nach und nach fertiggestellt und können auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW eingesehen werden.

Wenn die Grundlagen für den Hochwasserrisiko-Managementplan vorliegen, können Risikobereiche, Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche, die im Zusammenhang mit dem Hochwasser in der jeweiligen Region relevant sind, benannt werden.

Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer

Der Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene kann nur einen begrenzten Schutz bieten. Daher ist es erforderlich, dass Sie als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um Ihre Gebäude wirksam zu schützen. Ihre Eigenverantwortung ergibt sich aus der im § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankerten allgemeinen Sorgfaltspflicht zum Schutz vor Hochwasserfolgen.

Weitere Informationen zum Thema Objektschutz und bauliche Vorsorge finden Sie auch in der Hochwasserschutzfibel.

Die Untere Wasserbehörde ist zuständig, die staatlichen Schutzregelungen in Überschwemmungsgebieten im Kreis Mettmann zu überwachen und durchzusetzen.

Sollten Sie fachliche Fragen zum Schutz für Ihr Grundstück im Kreis Mettmann haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gerne.