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Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie – kurz WRRL - ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie fordert, dass bis zum Jahr 2027 alle Flüsse, Seen, Grundwässer und Küstengewässer in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ gebracht werden.

Alle sechs Jahre findet eine Bestandsaufnahme aller berichtspflichtigen Gewässer statt und es werden neue Maßnahmenkataloge und Bewirtschaftungspläne erstellt.

Konkrete Fragen zu den Maßnahmen an den Fließgewässern im Kreis Mettmann beantworten Ihnen die für die jeweilige Stadt zuständigen Mitarbeitenden der Unteren Wasserbehörde.

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