Muss ich vor der Installation einer Stecker-PV-Anlage mit meinem Vermieter oder meiner Wohnungseigentümergemeinschaft Rücksprache halten?
Wenn Sie als die Stecker-PV-Anlage an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen wollen, müssen die Vermieter/innen oder die Eigentumsgemeinschaft in der Regel zustimmen. Seit 2020 das Wohneigentumsgesetz (WEG) geändert wurde, ist hierfür keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis. Die schriftliche Erlaubnis ist für das Bewilligungsverfahren des Förderprogrammes und Erhalt der Fördermittel notwendig.