Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Berechtigt für die Inanspruchnahme des Förderprogramms sind alle Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.
- Der Antrag muss vor dem Kauf und Beginn der Maßnahmen zur Installation der Stecker-PV-Anlage gestellt werden. Wird die Maßnahme nach Antragsstellung, jedoch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen mit der Umsetzung der Maßnahme vor Bewilligung begonnen wurde, dazu zählt auch die Auftragserteilung an ein Fachunternehmen. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Maßnahme muss in den Gebietsgrenzen des Kreises Mettmann an Wohngebäuden umgesetzt werden.
- Für die Umsetzung der Maßnahme müssen sämtliche notwendigen baurechtlichen sowie sonstigen Genehmigungen vorliegen.
- Die Vorhaben müssen sach- und fachgerecht ausgeführt werden.