Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Wie hoch ist die Förderung?

Die Stecker-PV-Anlagen werden ab einer Bruttoleistung von mindestens 250 Wp bezuschusst. Die Förderung wird einmalig pro Haushalt gewährt, unabhängig von der Anzahl der Module. Entsprechend der Leistung des Wechselrichters der Stecker-PV-Anlage ist die Förderung wie folgt gestaffelt:

Übersicht zur Art der Förderung und Festlegung der Fördersumme:

Anlagenleistung:

Förderung:

Bedingungen:

250-430 Watt

200 €

max. 1 PV-Modul, max. 50% der Anschaffungskosten (PV-Modul und Wechselrichter)

>430-600 Watt

400 €

min. 2 PV-Module, max. 50% der Anschaffungskosten (PV-Module und Wechselrichter)

Maximal werden 50% der Anschaffungskosten der Stecker-PV-Anlage (PV-Modul(e) und Wechselrichter) gefördert.

Es ist zulässig, dass die Summe der Erzeugungsleistung der Photovoltaik-Module 600 Watt übersteigt, allerdings ist die finale, ins Hausstromnetz eingespeiste Leistung durch Einsatz des Wechselrichters auf max. 600 Watt zu begrenzen. Sollten mind. zwei Photovoltaik-Module installiert werden, ist aus Gründen des Ressourcenschutzes darauf zu achten, lediglich einen, auf max. 600 Watt Leistung begrenzten Wechselrichter zu verwenden.

Sollte vom zuständigen Stromnetzbetreiber eine Energieeinspeisesteckdose gefordert werden, können zusätzlich pauschal 50 € für die Installation beantragt werden.

 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
Icon für Brief
 
Icon für Adresse
 
Icon für Erreichbarkeit
 

Suche

 

Video

Impressionen der Klimaschutzwoche

 
© 2023 Copyright Kreis Mettmann