Inhalt

Transport & Vermittlung von Abfällen

Von Abfällen können schädliche Umwelteinwirkungen und erhebliche Belästigungen ausgehen. Deshalb sind das Transportieren, Handeln und Vermitteln mit Auflagen versehen. Hier finden Sie Informationen sowie Anzeige- und Antragsformulare.

Hinweis:

Wenn Sie zum Beispiel als handwerliches Fachpersonal im Nebenauftrag auch Abfälle transportieren, so müssen Sie dies nun ebenfalls beim Umweltamt des Kreises anzeigen. Von dieser Regelung sind Sie nur dann ausgenommen, wenn Sie Abfälle nicht regelmäßig befördern. Es ist allerdings auch in diesen Fällen zu empfehlen, eine solche Anzeige einzureichen.

Weiterführende Informationen