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Importzulassung

 

Importzulassung
Importzulassung

Sie wollen die Zulassung für ein Fahrzeug beantragen, das aus dem Ausland importiert wurde?

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.
Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte (unten stehend unter den externen Links) auf unser STVA-Portal.

Für einen Besuch in der Zulassungssstelle bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ihre Bankdaten/ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung
  • Falls Sie keine Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier) für Ihr Fahrzeug haben, benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung, das Sie zum Beispiel beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) einholen können

Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich:

  • Kaufvertrag, bzw. Rechnung
  • Original-Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war
  • Ausländische Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, wenn Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre ist
  • Das Fahrzeug zur Identifizierung

Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung unabhängig vom Alter des Fahrzeuges
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (der sogenannte Verzollungsnachweis)

Bei Neufahrzeugen aus einem EU-Land benötigen Sie:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier)
  • Kaufvertrag im Original mit der Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine deutschen Fahrzeugpapiere dafür ausgestellt wurden
  • Das Fahrzeug zur Identifizierung

Bei Neufahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (der sogenannte Verzollungsnachweis)
  • Eine Bestätigung des Herstellers, dass für das Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung II ausgestellt wurde

Falls Sie die Importzulassung durch einen Dritten durchführen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (Formulare zum Herunterladen siehe unten) und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktuellen Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • Ab 31,40 Euro

Internetbasierte Zulassung (iKfz)

  • Ab 32,60 Euro zzgl. Versandkosten

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
Icon für Brief
 
Icon für Adresse
 
Icon für Erreichbarkeit
 

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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-0
 

Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-0
 

Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle

Für Terminkunden:


Mo-Fr   7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do      14.00-17.30 Uhr

Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen

Für Terminkunden:


Mo – Mi  08.00 – 11.30 Uhr,
             13.30 – 14.45 Uhr

Do         08.00 – 11.30 Uhr,
             14.00 – 17.00 Uhr
 
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