Importzulassung
Sie wollen die Zulassung für ein Fahrzeug beantragen, das aus dem Ausland importiert wurde?
Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen.
Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.
Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte (unten stehend unter den externen Links) auf unser STVA-Portal.
Für einen Besuch in der Zulassungssstelle bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Ihre Bankdaten/ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung
- Falls Sie keine Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier) für Ihr Fahrzeug haben, benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung, das Sie zum Beispiel beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) einholen können
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich:
- Kaufvertrag, bzw. Rechnung
- Original-Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war
- Ausländische Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, wenn Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- Das Fahrzeug zur Identifizierung
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich:
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung unabhängig vom Alter des Fahrzeuges
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (der sogenannte Verzollungsnachweis)
Bei Neufahrzeugen aus einem EU-Land benötigen Sie:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("COC"-Papier)
- Kaufvertrag im Original mit der Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine deutschen Fahrzeugpapiere dafür ausgestellt wurden
- Das Fahrzeug zur Identifizierung
Bei Neufahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes im Original (der sogenannte Verzollungsnachweis)
- Eine Bestätigung des Herstellers, dass für das Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung II ausgestellt wurde
Falls Sie die Importzulassung durch einen Dritten durchführen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (Formulare zum Herunterladen siehe unten) und den eigenen Personalausweis mitbringen.
Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Aktuellen Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
Kosten
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle
- Ab 31,40 Euro
Internetbasierte Zulassung (iKfz)
- Ab 32,60 Euro zzgl. Versandkosten
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Mettmann
Straßenverkehrsamt
Kfz-Zulassungsstelle Langenfeld
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Für Terminkunden:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr
Mo-Mi 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Öffnungszeiten zur Vorführung von Fahrzeugen
Für Terminkunden:
Mo – Mi 08.00 – 11.30 Uhr,
13.30 – 14.45 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr