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100 km/h - Zulassung

100 km/h Zulassung
100 km/h Zulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug-Gespann haben und damit statt der üblichen 80 km/h bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein. Diese Erlaubnis ist möglich für PKW mit Anhänger und für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. 

Sie müssen das Gespann bei uns nicht vorführen. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie als Halter für den Zustand der Stabilisierungseinrichtung und der Bereifung sowie für die Einhaltung des Mindestleergewichtes verantwortlich sind.

Für die Eintragung bringen Sie bitte Folgendes mit: 
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
  • eine Bescheinigung einer amtlichen Prüfstelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA), dass Ihr Anhänger und das dazugehörende Zugfahrzeug die Voraussetzungen für eine 100 km/h-Zulassung erfüllen
  • Wenn der Anhänger neu ist, reicht für ihn eine entsprechende Herstellerbescheinigung 
  • 100 km/h Plakette ohne Siegel

Eine Erledigung durch Dritte ist ohne Vollmacht möglich.
 
Kosten: 18,80 Euro 
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

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