Führerschein Klassen B, BE und B96
Klasse B
Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie
- Kfz bis 3,5 t und bis zu acht Sitzplätzen außer dem Führersitz,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird
fahren.
Beispiel:
Sie können eine Gesamtkombination von 4,25 t fahren, wenn Ihr Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von genau 3,5 t aufweist (in diesem Fall darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers maximal 750 kg betragen).
Wenn Ihr Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 3,5 t aufweist, darf der Anhänger schwerer als 750 kg sein. Die Gesamtmasse der Kombination darf dann 3,5 t aber nicht überschreiten.
Die entsprechenden Daten ergeben sich aus den Fahrzeugpapieren.
Klasse BE
Sie brauchen einen Führerschein der Klasse BE, wenn Sie
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Die entsprechenden Daten ergeben sich aus den Fahrzeugpapieren.
Klasse B96
Wenn Sie mit der Klasse B auch
- Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg bis 4.250 kg und
- einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
führen möchten, ist zuvor eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird. Nachdem Sie die Fahrerbescheinigung erhalten haben, können Sie direkt bei uns in der Führerscheinstelle vorsprechen, um einen vorläufigen Führerschein zu erhalten.
Für den Führerschein der Klasse B müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Für den Führerschein der Klasse BE sowie den Erwerb der B96 müssen Sie zuerst den Führerschein der Klasse B besitzen.
Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder
- in einem der Kreis-Service-Center in Ratingen oder Velbert oder
- bei uns in Mettmann
Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (falls Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, entfällt die Vorlage einer neuen Bescheinigung)
- Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, wird Ihr Führerschein zur Antragstellung benötigt
- Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
Kosten:
B und BE: 43,40 Euro mit Probezeit
B und BE: 42,60 Euro ohne Probezeit
B96: 37,30 Euro
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
Kreis-Service-Center Ratingen und Velbert
Service-Center geschlossen
Die Kreis-Service-Center in Ratingen und Velbert müssen aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Bitte wenden Sie sich mit dringenden Anliegen telefonisch oder per Mail an die entsprechenden Dienststellen in Mettmann.