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Fischereischein

Wer in Nordrhein-Westfalen fischen gehen möchte, muss generell die deutsche Fischerprüfung bestanden haben, Inhabende eines Fischereischeines und eines für das gewählte Angelgewässer ausgestellten Fischereierlaubnisscheines sein.

Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde zuständig, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Für nähere Informationen zur Ausstellung von Fischereischeinen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Ihrer Stadt.

Es ist möglich, Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren, ohne Ablegung der Fischerprüfung einen Jugendfischereischein auszustellen.

Der Fischereierlaubnisschein wird von den Fischereirechtsinhabern des von Ihnen gewünschten Angelgewässers vergeben. Fischereirechtsinhaber sind beispielsweise Angelvereine, Fischereigenossenschaften oder Privatpersonen.

Über regionale und überregionale Fischereiangelegenheiten können Sie sich auf den Internetseiten der Fischereiverbände informieren.