Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchGb) ab dem 1. Juli 2017 eine entsprechende Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der Betreiberin oder des Betreibers gekoppelt ist.
Für die Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiberinnen und Betreibern oder Stellvertreterinnen und Stellvertretern, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.
Wenn Sie bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben haben, müssen Sie dies der Prostituiertenberatungsstelle (ProBe) in Mettmann bis zum 1. Oktober 2017 anzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorlegen. Über die Anzeige und dem Antrag wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Näheres können Sie der untenstehenden Publikation „Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Ferner finden Sie unter „Publikationen“ auch entsprechende Antragsformulare. Diese können Sie ausgefüllt bei der Beratungsstelle des Kreises (ProBe) einreichen.
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung arbeiten. Die Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie rechts nebenstehend.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte unter den nebenstehenden Kontaktdaten an die Beratungsstelle ProBe. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
Anzeige einer Tätigkeit als Prostitutionsbetrieb gemäß § 37 Abs. 2 ProstSchG (PDF, 178 kB)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 127 kB)
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 115 kB)
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 109 kB)
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung nach § 20 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 33 kB)
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nach § 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 33 kB)
Vordruck für die Erstellungeines Betriebskonzepts gemäß § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 266 kB)
Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten zur Erstellung eines Betriebskonzeptes nach § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (PDF, 104 kB)
Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (DVO ProstSchG NRW) (PDF, 132 kB)
Richtlinie zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe vom 25.3.2020 (PDF, 397 kB)
Informationen gemäß DSGVO
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann