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Untersuchung in Kitas

In den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege soll die gesundheitliche Entwicklung der Kinder gefördert werden. Das Gesundheitsamt unterstützt die Trägerschaften bei dieser Aufgabe mit seinem Untersuchungsangebot.

In den Kindertagesstätten untersuchen wir die Kinder im Alter zwischen 3 ¾ und 4 ¾ Jahren. Bei dieser Untersuchung möchten wir feststellen, ob Ihr Kind eine besondere Förderung benötigt, damit wir rechtzeitig vor der Einschulung Hilfen und Therapien vermitteln können. Dabei machen wir mit den Kindern einen Hör- und Sehtest, messen und wiegen sie, überprüfen die körperliche Entwicklung, die Koordinationsfähigkeit und das Bewegungsverhalten. Gerne kontrollieren wir auch den Impfausweis auf Vollständigkeit der Impfungen und geben eine entsprechende schriftliche Empfehlung.