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Heilpraktikerüberprüfung

Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker arbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese kann nur erteilt werden, wenn in einer Prüfung die notwendigen Kenntnisse nachgewiesen werden. 

"Heilpraktiker" ist kein Ausbildungsberuf, da es keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung gibt.
 
Dennoch unterliegt die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die bundesweit durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind.

Die Stadt Düsseldorf führt die eingeschränkten Prüfungen im Bereich der Physiotherapie und der Podologie durch.

Die Prüfung zum Heilpraktiker sowie die eingeschränkten Prüfungen im Bereich der Psychotherapie werden ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr vom Gesundheitsamt Krefeld durchgeführt.

Wenn Sie sich für die Heilpraktikerüberprüfung oder sektorale Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie anmelden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer), sowie dem gewünschten Prüfmonat (März oder Oktober), an medizinalaufsicht@kreis-mettmann.de.