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Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach Krankheit

Treten ansteckende Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Heimen auf, dürfen die Betroffenen nach ihrer Erkrankung nur dann die Einrichtung wieder besuchen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen dies im Einzelnen sind, ist der Wiederzulassungsrichtlinie, die das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin entwickelt hat, zu entnehmen. Sie benennt sowohl die Vorgaben für die erkrankten Personen, wie auch deren Kontaktpersonen.

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