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Denkmalschutz und Grabungserlaubnisse

Unser Ziel ist es, Denkmäler verschiedenster Art zu schützen und dafür zu sorgen, dass diese dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder gar zerstört werden.

Der Begriff "Denkmal" ist mit vielen Bedeutungen besetzt: es kann sich dabei um etwas Bewegliches oder Ortsfestes, um etwas Natürliches oder Künstliches, um etwas Künstlerisches oder anderweitig kulturell Bedeutsames oder um etwas Einzelnes beziehungsweise Flächenhaftes handeln. Auch Relikte, die im Boden liegen, können ein Zeugnis für die Geschichte eines Ortes und damit ein Denkmal sein. Näheres dazu finden Sie auf den Internetseiten des Landschaftsverbands Rheinland und des Nordhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes.

Zuständig in diesem Zusammenhang ist vor allem die Untere Denkmalbehörde Ihrer Stadtverwaltung. Sie können uns als Obere Denkmalbehörde kontaktieren, wenn Sie eine Grabungserlaubnis benötigen, weil im Boden liegende, denkmalgeschützte Relikte als Folge Ihrer Erdarbeiten in denkmalpflegerisch geschützten Bereichen betroffen sind. Über die Details werden wir Sie gern beraten. Die Bearbeitung Ihres Antrags kostet, abhängig vom Aufwand, zwischen 50,- und 500,- €.