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Schulaufsicht für die Grund-, Haupt- und Förderschulen

Das Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Grund-, Haupt- und Förderschulen übernehmen diese Aufgabe die unteren Schulaufsichtsbehörden.

Dem Land Nordrhein-Westfalen obliegt die Aufsicht über das Schulwesen. Die Schulaufsicht ist dreistufig organisiert:

  • oberste Schulaufsichtsbehörde (Ministerium für Schule und Bildung)
  • obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, zuständig für die Real und Gesamtschulen, Sekundarschule, Gymnasien, Berufskollegs und einen Teil der Förderschulen)
  • untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Mettmann beziehungsweise staatliches Schulamt, zuständig für die Grund-, Haupt- und Förderschulen)
  • Die Schulaufsicht beim Kreis Mettmann gliedert sich in einen schulfachlichen Bereich, für den die staatlich eingesetzten Schulrätinnen und Schulräte sowie die Schulamtsdirektorinnen und Schulamtsdirektoren verantwortlich sind, und in einen verwaltungsfachlichen Bereich, der in der Verantwortung des Landrates liegt.

Das Schulamt für den Kreis Mettmann berät und unterstützt die Schulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es trägt für die Qualität der schulischen Arbeit Sorge und gewährleistet, dass alle Schulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag gleichwertig erfüllen.