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Schulsportgemeinschaften

Im Rahmen von Schulsportgemeinschaften können Schulen außerunterrichtlichen Schulsport anbieten. Die Schulsportgemeinschaften werden von Sportllehrkräften, Trainingsleitungen oder Schulkindern geleitet.

Schulsportgemeinschaften bieten den Schulen die Möglichkeit, regelmäßig außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten und somit sinnvolle Verbindungen zwischen Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche herzustellen.

Die Schulsportgemeinschaften werden in der Regel von Sportlehrkräfteb, Trainingsleitungen, Übungsleitungen oder von geeigneten Schulkindern geleitet und müssen regelmäßig stattfinden.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung bezieht sich auf die Durchführung von Schulsportgemeinschaften im Verlauf von mindestens 30 Übungswochen im Schuljahr. Sie sollen regelmäßig stattfinden und in der Regel in einem Umfang von zwei Wochenstunden, in besonderen Fällen auch einer Wochenstunde, durchgeführt werden. Talentfördergruppen haben einen Umfang von zwei oder drei Wochenstunden.

Freiwillige Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden und können an einer einzelnen Schule oder schul - beziehungsweise schulformübergreifend eingerichtet werden. Die Einrichtung ist auch dann möglich, wenn eine finanzielle Förderung nicht beantragt oder bewilligt wird.

Die Antragstellung kann ausschließlich online durch die Schulleitung erfolgen. Mit der Antragstellung wird die beantragte Schulsportgemeinschaft durch die Schulleitung verbindlich als Schulveranstaltung genehmigt. Sie bezieht sich auf den Zeitraum des gesamten Schuljahres. Eine Beantragung von Gruppen ohne finanzielle Zuwendung ist grundsätzlich möglich.