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Schulsport - Wettkämpfe und Fortbildungen

Die Zuständigkeitsbereiche des Schulamtes sind vielfältig. Unter anderem beraten wir die Schulen in Angelegenheiten des außerunterrichtlichen Schulsports und koordinieren lokale Fortbildungen für Lehrkräfte.

Wir, das Schulamt des Kreises Mettmann informieren und beraten die Schulen in Angelegenheiten des außerunterrichtlichen Schulsports, einschließlich der schulsportlichen Wettkämpfe.

Zu unseren Aufgaben gehört insbesondere die Vorbereitung und Durchführungen der Schulsport-Wettbewerbe auf Kreisebene sowie die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Förderung von Schulsportgemeinschaften. Darüber hinaus koordinieren und organisieren wir lokale Fortbildungen für Lehrkräfte.

Bei unseren Aufgaben unterstützt uns der Ausschuss für Schulsport. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführenden, den Beratern im Schulsport, sowie Sport unerrichtenden Lehrkräften und verschiedenen Vereins- beziehungsweise Verbandsvertretenden.

Zudem finden Sie Informationen zu Sport-Angeboten auf der Internetseite des KreisSportBund Mettmann e.V..

Schulsport - Wettkämpfe in NRW

Die Schulsport-Wettkämpfe in NRW sind ein aufeinander aufbauendes Wettkampfsystem von der Kreismeisterschaft über die Regierungsbezirksmeisterschaft bis zum Landesfinale. Dabei bestreiten Schulmannschaften in bis zu 4 Altersklassen Wettkämpfe in 19 verschiedenen Sportarten. Abhängig von der Sportart gibt es Meisterschaften für Mädchenmannschaften, Jungenmannschaften und gemischte Mannschaften.

Alle weiterführenden Schulformen sind startberechtigt (Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs).

In den Sportarten Hockey, Judo und Kanu beginnen die Wettkämpfe auf Regierungsbezirksebene. In den Sportarten Golf, Rudern, Skilanglauf und Rhythmische Sportgymnastik werden die Landesmeister ohne Meisterschaften auf den vorherigen Ebenen ermittelt. Die Schulen ermitteln somit in den folgenden Sportarten Kreismeister:

  • Badminton
  • Beachvolleyball
  • Fußball
  • Gerätturnen
  • Handball
  • Leichtathletik
  • Schach
  • Schwimmen
  • Tennis
  • Tischtennis
  • Volleyball

Für die Förderschulen werden eigene Schulsport-Wettkämpfe angeboten. Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung ermitteln Kreismeister in den Sportarten Basketball, Fußball, Schwimmen und Tischtennis an. Für Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden Kreismeisterschaften in den Sportarten Fußball, Leichtathletik und Schwimmen ausgerichtet.

Alle Informationen zu den Schulsport-Wettkämpen in NRW finden Sie auf der Homepage zum Landessportfest der Schulen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.

Schulsportgemeinschaften

Schulsportgemeinschaften bieten den Schulen die Möglichkeit, regelmäßig außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten und somit sinnvolle Verbindungen zwischen Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche herzustellen.

Die Schulsportgemeinschaften werden in der Regel von Sportlehrkräfteb, Trainingsleitungen, Übungsleitungen oder von geeigneten Schulkindern geleitet und müssen regelmäßig stattfinden.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung bezieht sich auf die Durchführung von Schulsportgemeinschaften im Verlauf von mindestens 30 Übungswochen im Schuljahr. Sie sollen regelmäßig stattfinden und in der Regel in einem Umfang von zwei Wochenstunden, in besonderen Fällen auch einer Wochenstunde, durchgeführt werden. Talentfördergruppen haben einen Umfang von zwei oder drei Wochenstunden.

Freiwillige Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden und können an einer einzelnen Schule oder schul - beziehungsweise schulformübergreifend eingerichtet werden. Die Einrichtung ist auch dann möglich, wenn eine finanzielle Förderung nicht beantragt oder bewilligt wird.

Die Antragstellung kann ausschließlich online durch die Schulleitung erfolgen. Mit der Antragstellung wird die beantragte Schulsportgemeinschaft durch die Schulleitung verbindlich als Schulveranstaltung genehmigt. Sie bezieht sich auf den Zeitraum des gesamten Schuljahres. Eine Beantragung von Gruppen ohne finanzielle Zuwendung ist grundsätzlich möglich.

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