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Schulverzeichnis - alle Schulen im Kreis Mettmann

Im Kreis Mettmann gibt es zurzeit 146 Schulen. Die Trägerschaft für diese Schulen hat überwiegend der Kreis Mettmann und die zehn kreisangehörigen Städte. Einige Schulen befinden sich in privater oder kirchlicher Trägerschaft.

Aktuelle Anschriften zu den Schulen finden Sie im Schulverzeichnis

Häufig gestellte Fragen zum Bereich "Schulen" finden Sie in den FAQs.


FAQs zu Schulträger, Schulanmeldung und Förderschulen

Wer ist der Träger einer öffentlichen Schule?

Träger der öffentlichen Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschulen sowie der Gymnasien und der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind die kreisangehörigen Städte. Kontaktieren Sie zu diesen Schulen bitte das Schulverwaltungsamt in der kreisangehörigen Stadt, in der Sie wohnen.

Der Kreis Mettmann ist als Schulträger für die öffentlichen Berufskollegs und die öffentlichen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache zuständig.

Welche Aufgaben haben die Schulträger?

Die Schulträger sind für die Einrichtung und Ausstattung der Schulen zuständig. Sie kümmern sich über die Schulverwaltung beispielsweise auch darum, ob Kinder einen Anspruch darauf haben, aufgrund zu großer Entfernung mit dem Bus zur Schule gefahren zu werden. Für alles, was mit dem Unterricht, Noten oder Zeugnissen in Zusammenhang steht, ist die Schule direkt zuständig.

Was muss ich tun, um mein Kind an einer Schule anzumelden?

Wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Schule, an der Sie Ihr Kind anmelden möchten. Vereinbaren Sie dort am besten vorher einen Anmeldetermin. Beachten Sie bitte, dass die Schule selber darüber entscheidet, welche Kinder oder Jugendlichen sie aufnimmt. Alle weiteren Schritte werden Ihnen von der Schule erläutert.

Was ist zu beachten, wenn ich mein Kind an einer Förderschule anmelden möchte?

Voraussetzung für eine Anmeldung an einer Förderschule ist ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf. Einen Antrag, um ein entsprechendes Verfahren zu eröffnen, können Sie über die Förderschule, an der Sie Ihr Kind anmelden möchten, an das Schulamt für den Kreis Mettmann richten.  An der Schule ist man Ihnen bei den notwenigen Schritten behilflich.

Ich warte auf das Ergebnis der Prüfung, ob mein Kind einen besonderen Förderbedarf hat. Wo kann ich nachfragen?

Wenn ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs über die Schule eröffnet wurde, können Sie Fragen zum Sachstand an das Schulamt für den Kreis Mettmann richten (schuelerservice@kreis-mettmann.de).

Kann ich die Förderschule, die mein Kind besuchen soll, frei auswählen?

Der Kreis Mettmann hat für die Förderschulen in seiner Trägerschaft Schuleinzugsbereiche festgelegt. Wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt des Kreises wohnen, ist diese bestimmten Förderschulen zugeordnet. Wenn Sie nicht im Kreis Mettmann wohnen, kann Ihr Kind eine Förderschule des Kreises Mettmann nur besuchen, wenn hierfür ein besonderer, gewichtiger Grund vorliegt.

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