Sonderpädagogische Förderung
Wenn ein Kind in der Schule sonderpädagogischer Unterstützung bedarf, kann ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs beim zuständigen Schulamt beantragt werden.
Der Antrag wird in der Regel durch die Erziehungsberechtigten über die Schule gestellt. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch der Förderschwerpunkt festgelegt und unter Berücksichtigung des Elternwunsches ein schulischer Förderort vorgeschlagen.
Dies gilt auch für Kinder, bei denen Autismus diagnostiziert wurde. Schüler mit Autismus werden im Verfahren einem Förderschwerpunkt zugeordnet.
Die Erziehungsberechtigten können den schulischen Förderort für ihr Kind grundsätzlich frei wählen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Lernen?
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung im Bereich der Sprache?
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung?
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Hören und Kommunikation?
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Sehen?
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung aufgrund einer geistigen Behinderung?
Wann benötigt ein Schüler sonderpädagogische Unterstützung aufgrund einer Körperbehinderung?
Gibt es einen Förderschwerpunkt Autismus?
Wie wird sonderpädagogische Förderung beantragt?
Wie ist der Ablauf des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf?
Wer ist am Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beteiligt?
Wer ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig?
Wo können Kinder sonderpädagogisch gefördert werden?
Welche Rechte haben die Erziehungsberechtigten?
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
D - 40806 Mettman