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• Wann ist eine Beurlaubung von der Schulpflicht möglich?

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur aus wichtigem Grund und auf Antrag der Eltern bis zu einem Schuljahr möglich. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Der Beurlaubungsantrag ist möglichst eine Woche vorher schriftlich an die Klassenleitung beziehungsweise an die Schulleitung zu richten. Es gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Schulferien. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn ein nicht aufschiebbarer persönlicher Anlass vorliegt und nachgewiesen werden kann, dass die Beurlaubung nicht dem Zweck dient, die Ferien zu verlängern.