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• Was ist die Berufsschulpflicht?

Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und Sekundarstufe I. Jeder Schüler hat die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (zum Beispiel Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen).

Wenn ein Schüler vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist er bis zum Ende der Berufsausbildung schulpflichtig.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden (das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli jeden Jahres).

Mit erfolgreichem Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II (zum Beispiel Abitur) endet die Schulpflicht vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.