Schulpflicht & Bußgeld
Schulpflichtige Kinder müssen die Schule besuchen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vollzeitschulpflicht tragen die Erziehungsberechtigten. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist auch selbst dafür verantwortlich, die Schule regelmäßig zu besuchen. Auch gegen die Schüler selbst kann dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Überwacht wird die Einhaltung der Schulpflicht von der Schule.
Bei Verletzung der Schulpflicht kann die Schule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) gegen den Verantwortlichen einleiten. Das zuständige Schulamt kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängen. Die Anhörung des Betroffenen erfolgt durch die Schule.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Wann ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?
Was ist die Vollzeitschulpflicht?
Was ist die Berufsschulpflicht?
Wer ist für die Schulpflichtüberwachung zuständig?
Wann wird ein Bußgeld verhängt?
Wie hoch ist das Bußgeld nach einer Schulpflichtverletzung?
Wann ist eine Beurlaubung von der Schulpflicht möglich?