Schokoticket
Der Kreis Mettmann kann als Schulträger die Fahrtkosten zu einer Förderschule oder einem Berufskolleg des Kreises über ein SchokoTicket übernehmen, wenn Sie dies beantragen. Die Kosten werden für ein Schuljahr übernommen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Schüler haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule
- bei Grundschülern mehr als 2 Kilometer,
- bei Schülern der Klassen 5 – 10 mehr als 3,5 Kilometer oder
- bei Schülern der Klassen 11 – 13 mehr als 5 Kilometer
beträgt. Dies gilt auch, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet ist.
Liegt eine Krankheit oder Behinderung vor, die die Fahrt zur Schule mit Bus oder Bahn notwendig macht, ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.
Ein Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule, wo Sie den ausgefüllten Antrag auch abgeben können. Bei Bewilligung des Antrages erhalten Sie von uns einen Bestellschein, den Sie bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf einreichen, um das SchokoTicket zu erhalten.
SchokoTickets für Schulen des Kreises Mettmann werden ausschließlich von der Rheinbahn AG ausgestellt. Kosten für (Schoko)Tickets und Fahrkarten anderer Verkehrsunternehmen (Deutsche Bahn, Wuppertaler Stadtwerke, BVR, Bahnen der Stadt Monheim und so weiter) werden nicht übernommen.
Mit dem SchokoTicket können öffentliche Verkehrsmittel rund um die Uhr, auch über den Schulweg hinaus, im gesamten Gebiet des VRR benutzt werden. Für diese Leistung erhebt der VRR einen Eigenanteil, der von Ihnen monatlich an die Rheinbahn AG zu überweisen ist.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!