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Der Kreis Mettmann kann als Schulträger die Fahrtkosten zu einer Förderschule, einem Förderzentrum oder einem Berufskolleg des Kreises über ein "Deutschlandticket Schule" übernehmen, wenn Sie dies beantragen. Die Kosten werden für ein Schuljahr übernommen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Das "Deutschlandticket Schule" für Schulen des Kreises Mettmann wird ausschließlich von der Rheinbahn AG ausgestellt. Kosten für Tickets und Fahrkarten anderer Verkehrsunternehmen (Deutsche Bahn, Wuppertaler Stadtwerke, BVR, Bahnen der Stadt Monheim und so weiter) werden nicht übernommen.

Mit dem "Deutschlandticket Schule" können öffentliche Verkehrsmittel im Personennahverkehr rund um die Uhr, auch über den Schulweg hinaus, im gesamten Bundesgebiet benutzt werden. Für diese Leistung erhebt der VRR einen Eigenanteil, der von Ihnen monatlich an die Rheinbahn AG zu überweisen ist.

Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Kreises Mettmann, welche die oben genannten Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten nicht erfüllen, können trotzdem von der Einführung des "Deutschlandticket Schule" profitieren. Durch eine von der Kreisverwaltung mit dem VRR und der Rheinbahn AG abgeschlossene Ergänzungsvereinbarung, besteht für diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit ein vergünstigtes "Deutschlandticket Schule" zum Selbstkostenpreis von 29 Euro zu beantragen. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Rheinbahn AG.