Inhalt

Inklusion in der Sekundarstufe I

Die Unterstützung von Schulkindern, die besondere Förderung benötigen, endet nicht nach der Grundschulzeit. Sie setzt sich in der Sekundarstufe I fort.

Jedes Schulkind hat einen Anspruch auf individuelle Förderung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Unterricht in der Sekundarstufe I. Schulkinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besuchen. Der Besuch einer allgemeinen Schule ist immer dann möglich, wenn an dieser Schule das Gemeinsame Lernen eingerichtet ist.