Grundschule
Das bedeutet, dass Kinder in der Regel auch dann eine wohnortnahe allgemeine Schule (Grundschule) besuchen können, wenn sie einen besonderen Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen haben.
Kinder, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in anderen Bereichen haben (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche oder motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) können grundsätzlich eine allgemeine Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass diese Schule über die nötige personelle und sächliche Ausstattung verfügt.
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